Ein kleines Beispiel eines Kredit Vertragsmuster:
Darlehensvertrag
zwischen
Kreditgeber
und
Kreditnehmer
1. Darlehensgewährung
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein
verzinsliches Darlehen in Höhe von ... EUR (in Worten ...
Euro). Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift
unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des
Darlehensbetrages.
2. Verzinsung
Das Darlehen ist mit 5 % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind
jährlich in den Zahlungen zu zahlen.3. Tilgung
Das Darlehen ist in monatlichen Raten von ... EUR
zurückzuzahlen. Zahlungen des Darlehensnehmers werden
zunächst auf etwaige Kosten, dann auf die aufgelaufenen
Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.
Alternativ
Das Darlehen ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
spätestens am Datum einschließlich Kosten und Zinsen
zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt,
vorfristig Zahlungen zu leisten, die auf etwaige Kosten,
dann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung verrechnet werden.
Alternativ
Das Darlehen ist jederzeit mit einer Frist von einem
Monat/drei Monaten kündbar und innerhalb von einem/drei
Monaten nach Zugang der Kündigung einschließlich der bis
dahin aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen.
4. Sicherheiten
Der Darlehensnehmer gewährt dem Darlehensgeber folgende
Sicherheiten:
- Anspruch des Darlehensnehmers gegen seinen Arbeitgeber
unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen des § 850 c
ZPO..
- Zahlungsanpruch des Darlehensnehmers aus (Rechtsgrund)
gegen (Schuldner des Darlehensnehmers)
5. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der
Vertragsparteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom
Schriftformerfordernis.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ort.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und
wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten
kommt.
Ort, den
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(Darlehensgeber)
(Darlehensnehmer) |