Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine
deutsche Verordnung, die am 1. Februar 2002 in Kraft getreten
ist und die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die
Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) abgelöst hat. Grundlage
der Energieeinsparverordnung ist das Energieeinsparungsgesetz
(EnEG). Die erste EnEV wurde 2004 bereits durch eine
EnEV-Novelle (EnEV 2004) ersetzt. Zur Umsetzung der
EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist
eine erneute Novelle der EnEV erforderlich, die im Herbst 2007
in Kraft treten soll.
Durch die Zusammenführung von Heizungsanlagenverordnung und
Wärmeschutzverordnung zu einer gemeinsamen Verordnung wurde
der bisherige Bilanzierungsrahmen gleich in zweifacher
Hinsicht erweitert. Zum einen werden mit der Einbeziehung der
Anlagentechnik in die Energiebilanz auch die bei der
Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme
entstehenden Verluste berücksichtigt. Dadurch ist nicht mehr
die dem Raum zur Verfügung gestellte Nutzenergie, sondern die
an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie ausschlaggebend.
Zum anderen wird dieser Energiebedarf primärenergetisch
bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport
des jeweiligen Energieträgers entstehenden Verluste mittels
eines Primärenergiefaktors in der Energiebilanz des Gebäudes
Beachtung finden. Dieser erweiterte Rahmen ermöglicht es, in
der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und
den Faktor baulichen Wärmeschutz in gewissem Maße miteinander
zu verrechnen, also eine schlechte Wärmedämmung mit einer
effizienten Heizanlage auszugleichen und umgekehrt. Die
Hauptanforderungsgröße für Neubauten ist in der EnEV der
Jahresprimärenergiebedarf in Abhängigkeit von der Kompaktheit
des Gebäudes. Die EnEV stellt erstmals auch Anforderungen an
den sommerlichen Wärmeschutz und ermöglicht die
Berücksichtigung solarer Wärmegewinne.
Die Verordnung gilt in Deutschland für
* Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach
ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 Grad
Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden,
sowie Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum
Wohnen genutzt werden),
* Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach
ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als
12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius und jährlich
mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer
Heizungs-, raumlufttechnischen und zur
Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.
Unterscheidungen, inwieweit bestimmte Anforderungen nur für
Neubauten, nur für bestehende Gebäude oder für beides gelten
sollen, werden im einzelnen in den entsprechenden Abschnitten
und bei den jeweiligen Regelungen gemacht.
Die EnEV gilt nicht für:
* Betriebsgebäude, die überwiegend der Tierhaltung dienen
* Großflächige Betriebsgebäude, die lang anhaltend offen
gehalten werden müssen
* unterirdische Bauwerke
* Räume, die der Aufzucht und dem Verkauf von Pflanzen dienen
* Traglufthallen, Zelte und ähnliche Gebäude, die wiederholt
aufgebaut und zerlegt werden müssen.Am 27. Juni 2007 hat
das Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung
verabschiedet. In der neuen Fassung wurden viele Regelungen
der bisherigen Verordnung unverändert übernommen oder nur in
einigen Details leicht verändert. Dies betrifft insbesondere
die Anforderungen an Wohngebäude und das Verfahren zur
Bewertung der energetischen Qualität von Wohngebäuden. Aber
auch die Anforderungen an Heizkessel sowie die
Nachrüstverpflichtungen bleiben unverändert bestehen. Folgende
Aspekte der neuen Verordnung wurde im Vergleich zu den oben
dargestellten Regelungen stark verändert oder sind neu
hinzugekommen:
* Anforderungen an Nichtwohngebäude
* Verfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden
* Berücksichtigung alternativer Energieversorgungssysteme
* Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes
* Energetische Inspektion von Klimaanlagen
* Energieausweise für bestehende Gebäude |
Links zum Thema:
EnEV-online: Energieausweis Bedarf; Energieausweis Verbrauch ...
Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht: Die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) führt ab 1. Juli 2008
Energieausweise im Bestand schrittweise ...
www.enev-online.de
Energieeinsparverordnung EnEV 2002 EnEV 2004, novelierte EnEV
2007 ...
Staffel Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV).
09.02.2005, 6. .... Drucksache 448/04 Änderung der
Energiesparverordnung ...
www.rowa-soft.de/Energiesparverordnung.html
Neue Energiesparverordnung - Bestehende Gebäude
Die ASUE bietet Ihnen hier zur Information die Broschüre "EnEV –
Anforderungen an bestehende Gebäude", die Grafiken aus der Broschüre
und ...
www.asue.de/online_praesentation/altbau.htm
Neue Energiesparverordnung für Alt- und Neubauten
Neue Energiesparverordnung für Alt- und Neubauten.
www.banktip.de/News/9380/Neue-Energiesparverordnung-fuer-Alt-und-Neubauten.html