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Das Girokonto

 
Das Girokonto ist ein Bankkonto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Es wird von einem Kreditinstitut geführt. Zahlungen werden zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht.
Das Girokonto ist in Deutschland rechtlich in den Paragraphen 676f bis 676h des BGB geregelt. Eine Kündigung des Girokontos ist für den Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Bank darf hierfür keine Bankgebühren erheben. Auch die Bank hat (unter der Maßgabe der ZKA-Empfehlung) die Möglichkeit, das Konto zu kündigen.
Das Girokonto kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch für Minderjährige eingerichtet werden. Ein Girokonto ist immer auch ein Kontokorrentkonto, also ein Konto in laufender Rechnung nach § 355 HGB, bei dem täglich ein Saldo, der einer der beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird.
Vom Überziehen des Kontos spricht man, wenn das Guthaben für die Verfügungen nicht ausreicht, die Bank also einen Kredit gewährt. Dies wird als Dispositionskredit („Dispo“) vertraglich vereinbart. Daneben gibt es teilweise eine von der Bank geduldete Überziehung über den Dispo hinaus, bzw. bei Nichtbestehen eines Dispo-Vertrages. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Bonität sowie in Deutschland die Akzeptanz der Schufa-Klausel.
Der Kontoinhaber kann über das Girokonto mittels Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge verfügen. Die Aufträge können schriftlich, per Telefon, Online-Banking oder Selbstbedienungs-Terminals erfolgen.
Weit verbreitet ist die Nutzung der über das Girokonto abgewickelten Debit-Karten wie der Maestro-Karte (früher Eurocheque-Karte) und Kundenkarte.
Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt meist über Kontoauszugsdrucker. Seltener erhält der Kunde Auszüge per Post. Zunehmend wird der Kontoauszug auch elektronisch bereitgestellt.
In regelmäßigen Abständen (meist Quartalsweise) rechnet die Bank das Konto ab und belastet Zinsen und Gebühren. Gemäß AGB muss der Kunde diesen Abschlüssen binnen sechs Wochen widersprechen, wenn Fehler auftreten.
Guthaben werden üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Die Verzinsung einer Überziehung ist im Gegensatz hierzu relativ hoch. Meist wird eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet. Es gibt jedoch eine Reihe von Banken, die kostenlose Girokonten anbieten, was jedoch meistens an Bedingungen geknüpft wird. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Kontenführung ebenfalls meist kostenlos.
In Deutschland sind die Geldinstitute bei der Eröffnung eines neuen Girokontos verpflichtet, die Legitimation zu überprüfen. Dazu muss ein gültiger Pass oder eine Meldebestätigung vorgelegt werden.
 

 

 

 

   Text Quelle: Wikipedia.de

 


 

 

 

     
 

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