|

Kredit
Kredite ohne Schufa
Online
Kreditanfrage
Kleinkredit
Autokredit
Urlaubsfinanzierung
Baufinanzierung
Kredit
Lexikon Konten
Tagesgeldkonten
Internetbanken
Online
Kontoeröffnung
Depotkonto
Kreditkarten
Versicherungsvergleich
Hausrat
Wohngebäude
Privathaftpflicht
KFZ Versicherung
Tierhalterhaftpflicht
Lebensversicherung
Rechtschutz
Altersvorsorge
Krankenversicherung
News und Artikel:
Energiesparverordnung
Die
Bundesbank
Existenzgründer
Schweizer
Banken
Baugeldrechner
Ausland
Konto
Bauförderungen
Beamer Leasing
mehr |
Das Girokonto |
Das Girokonto ist ein Bankkonto zur Abwicklung des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs. Es wird von einem Kreditinstitut geführt.
Zahlungen werden zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht.
Das Girokonto ist in Deutschland rechtlich in den Paragraphen 676f
bis 676h des BGB geregelt. Eine Kündigung des Girokontos ist für den
Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Bank darf
hierfür keine Bankgebühren erheben. Auch die Bank hat (unter der
Maßgabe der ZKA-Empfehlung) die Möglichkeit, das Konto zu kündigen.
Das Girokonto kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch
für Minderjährige eingerichtet werden. Ein Girokonto ist immer auch
ein Kontokorrentkonto, also ein Konto in laufender Rechnung nach §
355 HGB, bei dem täglich ein Saldo, der einer der beiden beteiligten
Parteien zusteht, ermittelt wird.
Vom Überziehen des Kontos spricht man, wenn das Guthaben für die
Verfügungen nicht ausreicht, die Bank also einen Kredit gewährt.
Dies wird als Dispositionskredit („Dispo“) vertraglich vereinbart.
Daneben gibt es teilweise eine von der Bank geduldete Überziehung
über den Dispo hinaus, bzw. bei Nichtbestehen eines Dispo-Vertrages.
Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Bonität sowie in
Deutschland die Akzeptanz der Schufa-Klausel.
Der Kontoinhaber kann über das Girokonto mittels Barabhebungen,
Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge
verfügen. Die Aufträge können schriftlich, per Telefon,
Online-Banking oder Selbstbedienungs-Terminals erfolgen.
Weit verbreitet ist die Nutzung der über das Girokonto abgewickelten
Debit-Karten wie der Maestro-Karte (früher Eurocheque-Karte) und
Kundenkarte.
Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu
stellen. Dies erfolgt meist über Kontoauszugsdrucker. Seltener
erhält der Kunde Auszüge per Post. Zunehmend wird der Kontoauszug
auch elektronisch bereitgestellt.
In regelmäßigen Abständen (meist Quartalsweise) rechnet die Bank das
Konto ab und belastet Zinsen und Gebühren. Gemäß AGB muss der Kunde
diesen Abschlüssen binnen sechs Wochen widersprechen, wenn Fehler
auftreten.
Guthaben werden üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Die
Verzinsung einer Überziehung ist im Gegensatz hierzu relativ hoch.
Meist wird eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je
Buchungsposten berechnet. Es gibt jedoch eine Reihe von Banken, die
kostenlose Girokonten anbieten, was jedoch meistens an Bedingungen
geknüpft wird. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die
Kontenführung ebenfalls meist kostenlos.
In Deutschland sind die Geldinstitute bei der Eröffnung eines neuen
Girokontos verpflichtet, die Legitimation zu überprüfen. Dazu muss
ein gültiger Pass oder eine Meldebestätigung vorgelegt werden. |
|
|
Text Quelle: Wikipedia.de |
|
|