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Für Ausländer gibt es in Spanien zwei Arten von Konten: Solche
für ausländische Anwohner mit Wohnsitz in Spanien und solche
für Nicht-Anwohner.
Die Nicht-Anwohner benötigen zur Eröffnung eines Bankkontos
einen Pass oder Personalausweis Ihres Heimatlandes. Innerhalb
von 15 Tagen nach Eröffnung des Kontos mit einem so genannten
certificado de no residencia nachweisen, dass Sie nicht in
Spanien gemeldet sind. Dieses Dokument erhalten Sie bei
der lokalen Polizeistation. Die spanischen Banken sind
verpflichtet alle 2 Jahre den Wohnsitz zu überprüfen. |
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