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Beihilfe für Auszubildende
Einen Antrag auf BAB können Azubis
stellen, die eine betriebliche oder außerbetriebliche Lehre in einem
anerkannten Ausbildungsberuf machen und nicht mehr zu Hause wohnen,
weil ihnen die tägliche Heimfahrt nicht möglich ist. BAB erhalten
auch Lehrlinge, die schon 18 Jahre alt und verheiratet sind, nicht
mehr zu Hause oder mit mindestens einem Kind zusammen wohnen.
Bafög
Für Studierende gibt es die Möglichkeit
Bafög zu beantragen.
Persönliche
Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind
grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, Eignung und ein
bestimmtes Höchstalter.
| Bedarf nach dem
BAföG |
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| abzüglich
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anrechenbares
Einkommen und
Vermögen des Auszubildenden |
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und anrechenbares
Einkommen
des Ehegatten und der Eltern |
| =
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Förderungsbetrag
nach dem BAföG |
mehr dazu und auch den Antrag zum
Ausdrucken finden Sie unter
www.das-neue-bafoeg.de (Bundesministerium für Bildung und
Forschung) dort sind alle Infos zum BAföG und zum
Bildungskreditprogramm des Bundes zu finden. Dort lässt sich auch
Online ausrechnen, wie hoch der monatliche BAföG-Satz ausfallen
dürfte. Ein ergänzendes Finanzierungsangebot, das den Studierenden
unabhängig vom Elterneinkommen zur Verfügung steht, stellt der seit
April 2006 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angebotene
allgemeine Studienkredit dar.
Infos
gibt es unter
www.bmbf.de (Bundesministerium für Bildung und Forschung),
das-neue-bafoeg.de und
www.arbeitsagentur.de
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